BÜROBEWERTUNG

 

Die Bestimmung eines für den Verkäufer und den Käufer akzeptierten Kaufpreises gehört zu den wichtigsten und schwierigsten Aufgaben innerhalb der Büroübergabe. Häufig entstehen hier Differenzen zwischen Büroübergeber und Büroübernehmer, die leicht zum Scheitern der geplanten Büronachfolge führen können.

Der Büroinhaber möchte einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen, zum Beispiel weil er diesen in die Sicherung seiner Altersvorsorge eingeplant hat, der Büroübernehmer möchte einen möglichst geringen Preis bezahlen, zum Beispiel um auch für finanzielle Eventualitäten nach der Büroübernahme gerüstet zu sein.

Eine falsche Ermittlung des Bürowertes kann zu einer Gefahr für beide Seiten werden. Ein zu hoch eingeschätzter Bürowert führt auf Seiten des Büroübergebers dazu, dass er entsprechend diesen Erwartungen keinen Nachfolger findet. Auf Seiten des Büroübernehmers dazu, dass dieser sich wirtschaftlich übernimmt und Schulden nicht getilgt werden können.

Generell ist zu empfehlen, bei der Ermittlung des Kaufpreises wie auch der Zusammenführung von Interessen des Büroübergebers und des Büroübenehmers einen branchenerfahrenen Berater einzuschalten. Konflikte können so vermieden und negative Emotionen, soweit möglich, reduziert werden.

 

Methoden der Unternehmensbewertung

 

Statuswertverfahren

Der Statuswert (operative Unternehmenswert) bezieht sich auf die Fähigkeit eines Architektur- oder Ingenieurbüros, mit geeigneten Betriebsmitteln in einem sich ständig verändernden Umfeld eine positive Ergebnisbilanz und Renditen zu erzielen, sowie ausreichende Reserven für schlechte Zeiten zu bilden.

Das Statuswertverfahren wurde im Jahr 1980 von Dr.-Ing. Werner Preißing in dieser Form entwickelt und seither vielfach angewendet und publiziert. Unter anderem wird es vom Bayerischen Finanzministerium für Finanzen als Praktikerverfahren empfohlen.

Bei der Ermittlung des Statuswertes werden neben quantitativen Faktoren zu Kostenstruktur, Mitarbeiter-Struktur, Projektsituation, Umsatzverlauf, Organisationsstruktur, Akquisitionsfaktor, Inventar usw. auch qualitative Faktoren zu Unternehmensgeschichte, Marke, Büroräume, Standort, Einzugsgebiet, Projektstruktur, Auftraggeberstruktur, Konkurrenz usw. erhoben. Bei der Ermittlung des Statuswertes werden alle relevanten Faktoren betrachtet, welche die aktuelle Situation des Büros maßgeblich beeinflussen. Der Blick in die Vergangenheit weist auf das geschaffene Potenzial des Unternehmens hin, die Auftragszusammensetzung auf das Potenzial in der Zukunft.

Diese Ausgangsdaten bilden die Basis für die Erstellung von Unternehmensmodellen und die Ermittlung des Statuswertes mit den Bestandteilen

  • Praxiswert
  • Auftragswert
  • Organisationswert
  • Substanzwert.

Der neben dem Substanzwert ermittelte ideelle Wert oder „good will“ wird somit in die Einzelparameter Praxis-,  Auftrags- und Organisationswert aufgeteilt.

Im Gegensatz dazu gehören zum Umlaufkapital des Büros alle nicht zum eigentlichen Betrieb des Unternehmens erforderlichen Vermögensbestandteile. Das Umlaufkapital lässt sich i. d. R. zu seinem Nennwert aus der Stichtagsbilanz entnehmen.

Die Ermittlung des Umlaufkapitals unterliegt in seiner finanziellen, materiellen Repräsentanz weniger einer Werteinschätzung als vielmehr der Feststellung von Finanzposten und Kontenständen. Ein Spielraum ergibt sich lediglich darin, z. B. die Werthaltigkeit von Forderungen einzuschätzen. Bei Veräußerung von Anteilen und Unternehmensverkauf werden der operative Wert und das Umlaufkapital immer gesondert betrachtet. Im Kauf- oder Übertragungsvertrag werden die zum Stichtag bestehenden Posten des Umlaufkapitals immer zweifelsfrei dem Veräußerer zugeschrieben, einschließlich aller eventuell aus der Vergangenheit herrührenden Haftungsverpflichtungen.

 

Ertragswertverfahren

Nach den IDW-Grundsätzen (Institut der Wirtschaftsprüfer) wird das sogenannte Ertragswertverfahren präferiert, das sich i. d. R. ausschließlich an den prognostizierten Zukunftserträgen orientiert und diese mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Es dient der Ermittlung des Unternehmenswertes durch Diskontierung der den Unternehmenseignern voraussichtlich zufließenden finanziellen Überschüsse.

Nach dem Ertragswertverfahren entsprechend IDW S1 wird die gesamte wirtschaftliche Unternehmenseinheit mit allen materiellen und immateriellen Werten erfasst, durch deren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet werden sollen (Anlage- und Umlaufvermögen sowie Schulden). Der Wert eines Unternehmens wird deshalb nicht durch die Werte der einzelnen Bestandteile des Vermögens und der Schulden bestimmt, sondern durch das Zusammenwirken aller Werte.

Zum betriebsnotwendigen Vermögen eines Unternehmens gehören neben dem materiellen und immateriellen Anlagevermögen insbesondere Vorräte (Bestand an fertigen und unfertigen Leistungen), Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, notwendiger Bestand an kurzfristiger Liquidität sowie die mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängenden Verpflichtungen. Der Umfang des betriebsnotwendigen Vermögens (ohne Anlagevermögen) hängt i.d.R. von der Umschlagshäufgkeit des eingesetzten Umlaufvermögens (Forderungen/Vorräte) ab. Dies bedeutet, dass bei Unternehmen, bei denen die Dauer von der Akquisition über die Auftragserlangung hin zur Leistungserstellung, Rechnungstellung bis zum Geldeingang gering ist, ein niedriges betriebsnotwendiges Vermögen erforderlich ist.