FÜR VERKÄUFER
Die frühzeitige Regelung der Büronachfolge gehört zu den wichtigsten unternehmerischen Aufgaben im Laufe der Tätigkeit als Büroinhaber. Das über viele Jahre erarbeitete Potenzial gilt es, in neue Hände zu legen und von geschaffenen Werten zu profitieren. Die Voraussetzung hierfür ist, dass für eine gelungene Büronachfolge Fragen geklärt sind, wie z. B. hinsichtlich der unternehmerischen Kompetenz des Büroübernehmers, Gesellschaftsform, Rechtsform, Kaufpreis, Zahlungsmodus, Erbschaftsrecht, zur Vermögenssituation, Namensfortführung, Haftung und Nachhaftung und zur Altersversorgung etc..
Dies erfordert bei der Konzeption, Begleitung und Moderation der Übergabe eines Architektur- oder Ingenieurbüros neben Kompetenz, gebündeltem Fachwissen, einschlägiger Erfahrung eine sensible Vorgehensweise mit viel persönlichem Fingerspitzengefühl des begleitenden Beraters.
Die Regelung der Büronachfolge kann aus Sicht des Übergebers in die nachfolgenden drei Phasen gegliedert werden: